Die Dienstleistung im Bereich der Lohn – und Finanzbuchhaltung umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigstellen der Lohnsteueranmeldung gem. § 6 Nr. 3 / 4 StBerG. Es erfolgt keine Steuer – und Rechtsberatung.