FAQ – mainAccounting Unternehmensberatung Lohn- und Finanzbuchhaltung GmbH

1. Welche Leistungen bieten Sie an?
Wir bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich der laufenden Finanzbuchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung an. Unser Fokus liegt auf einer digitalen, effizienten und zuverlässigen Abwicklung aller buchhalterischen Prozesse. Die Dienstleistung im Bereich der Lohn – und Finanzbuchhaltung umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigstellen der Lohnsteueranmeldung gem. § 6 Nr. 3 / 4 StBerG. Es erfolgt keine Steuer – und Rechtsberatung. 



2. Arbeiten Sie auch digital mit Mandanten zusammen?

Ja, wir arbeiten vollständig digital. Belege, Auswertungen und Kommunikation erfolgen über sichere Online-Lösungen, sodass eine ortsunabhängige Zusammenarbeit jederzeit möglich ist.



3. Welche Unterlagen werden für die Zusammenarbeit benötigt?

Für die laufende Betreuung benötigen wir insbesondere Ihre Belege ( Eingangs- und Ausgangsrechnungen), Kontoauszüge sowie ggf. lohnrelevante Unterlagen. Die genaue Abstimmung erfolgt individuell je nach Mandat.



4. Übernehmen Sie lohnrelevante Meldungen und Abgaben?

Im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung übernehmen wir die fristgerechte Erstellung und Übermittlung aller lohnrelevanten Meldungen, wie z. B. an Krankenkassen, Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden.



5. Wie schnell erhalte ich meine Auswertungen?

Nach Abschluss der monatlichen Buchhaltung stellen wir Ihnen Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen zeitnah digital zur Verfügung. Unser Ziel ist eine transparente und aktuelle Übersicht über Ihre Zahlen.



6. Können Sie auch kurzfristig neue Mandate übernehmen?

Grundsätzlich prüfen wir jede Anfrage individuell. Aufgrund unseres Qualitätsanspruchs und strukturierter Prozesse erfolgt eine Aufnahme neuer Mandate nur, wenn eine ordnungsgemäße Betreuung sichergestellt werden kann.



7. Bieten Sie auch steuerliche Beratung an?

Nein, wir bieten keine steuerliche Beratung im Sinne eines Steuerberaters an. Unsere Leistungen beschränken sich auf die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Dienstleistung im Bereich der Lohn – und Finanzbuchhaltung umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigstellen der Lohnsteueranmeldung gem. § 6 Nr. 3 / 4 StBerG. Es erfolgt keine Steuer – und Rechtsberatung.


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